Mitglied werden in der KVD
Aufnahmebedingungen in die KVD
Gemäß § 4 der Satzung der KVD kann jede Person Mitglied des Vereins werden. Es wird unterschieden zwischen ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern.
Ordentliches Mitglied kann auf Antrag jeder volljährige professionelle Künstler mit Wohn- oder Ateliersitz in der Stadt oder im Landkreis Dachau werden. Der Aufnahmewillige hat dem Vorstand eine repräsentative Werkauswahl vorzulegen. Über die Aufnahme gemäß künstlerischer Befähigung und persönlicher Eignung entscheidet ein Aufnahmegremium, das mindestens einmal jährlich zusammentritt. Dieses setzt sich zusammen aus dem Vorstand und maximal drei weiteren, von der Mitgliederversammlung spartenspezifisch gewählten, ordentlichen Mitgliedern – zuständig für die jeweilige Sparte (Musik, Literatur etc.).
Vorzulegen sind folgende Unterlagen:
- Repräsentative Werkauswahl (in haptischer Form, nicht digital)
- Ein Original (digitale Arbeiten möglich)
- Künstlerischer Werdegang (Nachweis der Professionalität, z.B. Ausbildung und/oder Ausstellungen, ggf. Katalog beifügen)
Das Aufnahmegremium tritt im März/April jeden Jahres zusammen, falls Anträge vorliegen. Bei Bedarf wird im Oktober/November ein weiterer Termin angesetzt.
Förderndes Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins wesentlich fördert. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.